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(2) Die §§ 3 Abs 3 und 4, 7a Abs 2, 8a Abs 4, 10 Abs 1, 12f Abs 2, 12h Abs 1, 17 Abs 1, 18a Abs 1, 1a, 2, 7 und 8 sowie 27a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 89/2009 treten mit 26. September 2009 in Kraft.
(3) § 30a Abs 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 111/2006 tritt mit 1. Jänner 2007 außer Kraft.
(2) Die §§ 3 Abs 3 und 4, 7a Abs 2, 8a Abs 4, 10 Abs 1, 12f Abs 2, 12h Abs 1, 17 Abs 1, 18a Abs 1, 1a, 2, 7 und 8 sowie 27a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 89/2009 treten mit 26. September 2009 in Kraft.
(3) § 30a Abs 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 111/2006 tritt mit 1. Jänner 2007 außer Kraft.