§ 3 Sbg. TMGBO § 3

Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2018 bis 31.12.9999
§ 3

Das Rauchen, der Konsum von Suchtgift sowie der Konsum von Speisen und Getränken in TaxifahrzeugenFahrzeugen ist verboten.

Stand vor dem 23.05.2018

In Kraft vom 01.11.2008 bis 23.05.2018
§ 3

Das Rauchen, der Konsum von Suchtgift sowie der Konsum von Speisen und Getränken in TaxifahrzeugenFahrzeugen ist verboten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten