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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(1) Personen, die die Ordnung und SicherheitOhne Zustimmung des Betriebes, den Lenker oder die mitfahrenden Personen gefährden können, können von der Beförderung ausgeschlossenLenkers dürfen Tiere nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Dies gilt insbesondere für:
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(2) Von der Beförderung oder Weiterbeförderung können ausgeschlossen werden:
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(1) Personen, die die Ordnung und SicherheitOhne Zustimmung des Betriebes, den Lenker oder die mitfahrenden Personen gefährden können, können von der Beförderung ausgeschlossenLenkers dürfen Tiere nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Dies gilt insbesondere für:
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(2) Von der Beförderung oder Weiterbeförderung können ausgeschlossen werden:
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