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Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Juni 1982, mit der nähere Bestimmungen zur Erhaltung des Stadtbildes und Stadtgefüges der Salzburger Altstadt erlassen werden (Salzburger Altstadterhaltungsverordnung 1982 - AStEVO 1982)
StF: LGBl. Nr. 60/1982
Änderung
idF:
LGBl. Nr. 69/1988
LGBl Nr 99/1995
LGBl Nr 22/1997
LGBl Nr 89/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Abs. 1 des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes 1980, LGBl. Nr. 50, in der geltenden Fassung wird für das Gebiet der Salzburger AltstadtSchutzzone I des Schutzgebietes (§ 2 des Gesetzes) verordnet:
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Juni 1982, mit der nähere Bestimmungen zur Erhaltung des Stadtbildes und Stadtgefüges der Salzburger Altstadt erlassen werden (Salzburger Altstadterhaltungsverordnung 1982 - AStEVO 1982)
StF: LGBl. Nr. 60/1982
Änderung
idF:
LGBl. Nr. 69/1988
LGBl Nr 99/1995
LGBl Nr 22/1997
LGBl Nr 89/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Abs. 1 des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes 1980, LGBl. Nr. 50, in der geltenden Fassung wird für das Gebiet der Salzburger AltstadtSchutzzone I des Schutzgebietes (§ 2 des Gesetzes) verordnet: