§ 15 AStEVO 1982

Salzburger Altstadterhaltungsverordnung 1982

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1982 bis 31.12.9999

VII. Übergangsbestimmungen

 

§ 15

 

(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Jänner 1968, LGBl. Nr. 15, mit der nähere Bestimmungen über die Erhaltung der äußeren Gestalt der Bauten in der Altstadt von Salzburg getroffen werden, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1982 bis 31.12.9999

VII. Übergangsbestimmungen

 

§ 15

 

(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Jänner 1968, LGBl. Nr. 15, mit der nähere Bestimmungen über die Erhaltung der äußeren Gestalt der Bauten in der Altstadt von Salzburg getroffen werden, außer Kraft.

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