§ 17 II. SchEVO § 17

II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.06.2016 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1995 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/1997 tritt mit 1. April 1997 in Kraft.

(3) § 7 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 89/2000 tritt mit 16. Juni in Kraft.

(4) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2005 tritt mit 1. Juni 2005 in Kraft.

(5) § 13 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 55/2016 tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.

Stand vor dem 27.06.2016

In Kraft vom 01.06.2005 bis 27.06.2016

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1995 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/1997 tritt mit 1. April 1997 in Kraft.

(3) § 7 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 89/2000 tritt mit 16. Juni in Kraft.

(4) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2005 tritt mit 1. Juni 2005 in Kraft.

(5) § 13 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 55/2016 tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.

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