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Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. Juni 1995 über Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten (Allgemeine Landschaftsschutzverordnung 1995 - ALV)
StF: LGBl. Nr. 89/1995
Änderung
idF:
LGBl. Nr. 123/1995 (DFB)
LGBl. Nr. 27/1998
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 - NSchG 1993, LGBl. Nr. 1, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. Juni 1995 über Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten (Allgemeine Landschaftsschutzverordnung 1995 - ALV)
StF: LGBl. Nr. 89/1995
Änderung
idF:
LGBl. Nr. 123/1995 (DFB)
LGBl. Nr. 27/1998
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 - NSchG 1993, LGBl. Nr. 1, in der geltenden Fassung wird verordnet: