§ 4 ALV

Allgemeine Landschaftsschutzverordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1995 bis 31.12.9999

Strafbestimmung

 

§ 4

 

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 58 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 bestraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1995 bis 31.12.9999

Strafbestimmung

 

§ 4

 

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 58 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 bestraft.

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