§ 33 BerufSchOG 1995 § 33

Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.2014 bis 31.12.9999

(1) Das Inhaltsverzeichnis sowie § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/1997 treten mit 1. September 1997 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 110/2006 treten in Kraft:

1.

§ 15 Abs. 5 mit 1. September 2006;

2.

die §§ 1 Abs. 5, 2 Abs. 1, 4 Abs. 4, 8 Abs. 3, 12 Abs. 4, 18a, 21 Abs. 1 und 31a mit 1. Jänner 2007.

(3) Die §§ 1 Abs 1, 3 Abs 3, 12 Abs 4, 17 Abs 1, 18a Abs 3 und 27 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.

Stand vor dem 11.07.2014

In Kraft vom 01.01.2007 bis 11.07.2014

(1) Das Inhaltsverzeichnis sowie § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/1997 treten mit 1. September 1997 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 110/2006 treten in Kraft:

1.

§ 15 Abs. 5 mit 1. September 2006;

2.

die §§ 1 Abs. 5, 2 Abs. 1, 4 Abs. 4, 8 Abs. 3, 12 Abs. 4, 18a, 21 Abs. 1 und 31a mit 1. Jänner 2007.

(3) Die §§ 1 Abs 1, 3 Abs 3, 12 Abs 4, 17 Abs 1, 18a Abs 3 und 27 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.

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