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(1) Das Inhaltsverzeichnis sowie § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/1997 treten mit 1. September 1997 in Kraft.
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 110/2006 treten in Kraft:
1. | § 15 Abs | |||||||||
2. | die §§ 1 Abs |
(3) Die §§ 1 Abs 1, 3 Abs 3, 12 Abs 4, 17 Abs 1, 18a Abs 3 und 27 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.
(1) Das Inhaltsverzeichnis sowie § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/1997 treten mit 1. September 1997 in Kraft.
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 110/2006 treten in Kraft:
1. | § 15 Abs | |||||||||
2. | die §§ 1 Abs |
(3) Die §§ 1 Abs 1, 3 Abs 3, 12 Abs 4, 17 Abs 1, 18a Abs 3 und 27 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.