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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(2) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 22/2017 tritt am 28. Februar 2017 in Kraft.
(2) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 22/2017 tritt am 28. Februar 2017 in Kraft.