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NÖ Tuberkulose- ReihenuntersuchungsverordnungStF: LGBl. 9450/3-0LGBl. Nr. 63/2021
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 6. Dezember 2004 aufgrund des § 23 des Tuberkulosegesetzes, BGBl.Nr. 127/1968 in der Fassung BGBl. I Nr. 65/2002, verordnet:
NÖ Tuberkulose- ReihenuntersuchungsverordnungStF: LGBl. 9450/3-0LGBl. Nr. 63/2021
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 6. Dezember 2004 aufgrund des § 23 des Tuberkulosegesetzes, BGBl.Nr. 127/1968 in der Fassung BGBl. I Nr. 65/2002, verordnet: