§ 1 NÖ WTBV

NÖ Wohn- und Tagesbetreuungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2006 bis 31.12.2024

Diese Verordnung gilt für den Betrieb von teilstationären und stationären Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen gemäß §§ 46 und 47 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000, LGBl. 9200.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2006 bis 31.12.2024

Diese Verordnung gilt für den Betrieb von teilstationären und stationären Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen gemäß §§ 46 und 47 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000, LGBl. 9200.

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