§ 5 NÖ WTBV (weggefallen)

NÖ Wohn- und Tagesbetreuungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsPro Person muss in einer Tagesstätte eine Gesamtfläche von mindestens 15 m² zur Verfügung stehen. Weitere Mindestanforderungen sind:
    • -StrichaufzählungGruppenraum,
    • -StrichaufzählungProjekträume (Werkstätte, Entspannungsraum etc.),
    • -StrichaufzählungSanitärbereiche/Toilettebereich: geschlechtergetrennte WC-Anlage (1 rollstuhlgängige WC- Anlage),
    • -StrichaufzählungNebenräume, Garderobe mit versperrbarem Kasten für jede betreute Person,
    • -Strichaufzählungbei der Betreuung von schwerstbehinderten Menschen ein entsprechend ausgestatteter Pflegebereich (z. B. Wickeltisch, Pflegebad oder Sitzdusche),
    • -StrichaufzählungTherapieraum,
    • -StrichaufzählungDienstzimmer/Büro.
  2. (2)Absatz 2Pro Person muss einer stationären Einrichtung eine Gesamtfläche von mindestens 35 m² zur Verfügung stehen. In Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Teilzeitbetreuung darf dieser Wert bis zu 25 % unterschritten werden. Weitere Mindestanforderungen sind:
    • -Strichaufzählung1 Bett-Zimmer 12 m², für schwerstbehinderte Menschen oder für Personen im Rollstuhl 17 m²,
    • -Strichaufzählung2 Bett-Zimmer 18 m², für schwerstbehinderte Menschen und für Personen im Rollstuhl 23 m²,
    • -Strichaufzählungmindestens 75 % der Zimmer müssen Einzelzimmer sein,
    • -StrichaufzählungSanitäreinheit, bestehend aus Waschtisch, Dusche und getrenntem WC bzw. ein rollstuhlgängiger Waschraum mit Dusche und getrenntem WC für max. 4 Personen,
    • -Strichaufzählungbei der Betreuung von schwerstbehinderten Menschen ein entsprechend ausgestatteter Pflegebereich (z. B. Wickeltisch, Pflegebad mit Hebewanne oder Sitzdusche),
    • -StrichaufzählungKüche, Wohn- und Essbereich – jeder Gruppe muss ein in sich abgeschlossener Wohnbereich zur Verfügung stehen,
    • -StrichaufzählungTherapieraum (ausgenommen bei Wohngemeinschaften und Wohngruppen),
    • -StrichaufzählungNebenraum (Wirtschaftsraum, Abstellflächen),
    • -StrichaufzählungDienstzimmer mit Schlafmöglichkeit (ausgenommen bei Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Teilzeitbetreuung),
    • -StrichaufzählungBüro (ausgenommen bei Wohngemeinschaften),
    • -StrichaufzählungNotruf
  3. (3)Absatz 3Tagesstätten und Wohneinrichtungen, die überwiegend schwerstbehinderte Menschen aufnehmen, müssen überdies den Vorgaben für bauliche Gestaltung und Mindestanforderungen der NÖ Pflegeheim Verordnung, LGBl. 9200/7, entsprechen.
  4. (4)Absatz 4Mindestanforderungen für Rehabilitationseinrichtung sind:
    • -Strichaufzählung1-Bettzimmer 12 m²,
    • -Strichaufzählung2-Bettzimmer 18 m²,
    • -StrichaufzählungSanitäreinheit bestehend aus Waschtisch, Dusche und WC pro 4 Personen,
    • -StrichaufzählungProjekträume (Werkstätte, Therapieräume),
    • -StrichaufzählungKüche, Wohn- und Essbereich,
    • -StrichaufzählungDienstzimmer mit Schlafmöglichkeit,
    • -StrichaufzählungArztzimmer,
    • -StrichaufzählungBüro,
    • -StrichaufzählungTherapieräume.
§ 5 NÖ WTBV seit 31.12.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.05.2006 bis 31.12.2024
  1. (1)Absatz einsPro Person muss in einer Tagesstätte eine Gesamtfläche von mindestens 15 m² zur Verfügung stehen. Weitere Mindestanforderungen sind:
    • -StrichaufzählungGruppenraum,
    • -StrichaufzählungProjekträume (Werkstätte, Entspannungsraum etc.),
    • -StrichaufzählungSanitärbereiche/Toilettebereich: geschlechtergetrennte WC-Anlage (1 rollstuhlgängige WC- Anlage),
    • -StrichaufzählungNebenräume, Garderobe mit versperrbarem Kasten für jede betreute Person,
    • -Strichaufzählungbei der Betreuung von schwerstbehinderten Menschen ein entsprechend ausgestatteter Pflegebereich (z. B. Wickeltisch, Pflegebad oder Sitzdusche),
    • -StrichaufzählungTherapieraum,
    • -StrichaufzählungDienstzimmer/Büro.
  2. (2)Absatz 2Pro Person muss einer stationären Einrichtung eine Gesamtfläche von mindestens 35 m² zur Verfügung stehen. In Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Teilzeitbetreuung darf dieser Wert bis zu 25 % unterschritten werden. Weitere Mindestanforderungen sind:
    • -Strichaufzählung1 Bett-Zimmer 12 m², für schwerstbehinderte Menschen oder für Personen im Rollstuhl 17 m²,
    • -Strichaufzählung2 Bett-Zimmer 18 m², für schwerstbehinderte Menschen und für Personen im Rollstuhl 23 m²,
    • -Strichaufzählungmindestens 75 % der Zimmer müssen Einzelzimmer sein,
    • -StrichaufzählungSanitäreinheit, bestehend aus Waschtisch, Dusche und getrenntem WC bzw. ein rollstuhlgängiger Waschraum mit Dusche und getrenntem WC für max. 4 Personen,
    • -Strichaufzählungbei der Betreuung von schwerstbehinderten Menschen ein entsprechend ausgestatteter Pflegebereich (z. B. Wickeltisch, Pflegebad mit Hebewanne oder Sitzdusche),
    • -StrichaufzählungKüche, Wohn- und Essbereich – jeder Gruppe muss ein in sich abgeschlossener Wohnbereich zur Verfügung stehen,
    • -StrichaufzählungTherapieraum (ausgenommen bei Wohngemeinschaften und Wohngruppen),
    • -StrichaufzählungNebenraum (Wirtschaftsraum, Abstellflächen),
    • -StrichaufzählungDienstzimmer mit Schlafmöglichkeit (ausgenommen bei Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Teilzeitbetreuung),
    • -StrichaufzählungBüro (ausgenommen bei Wohngemeinschaften),
    • -StrichaufzählungNotruf
  3. (3)Absatz 3Tagesstätten und Wohneinrichtungen, die überwiegend schwerstbehinderte Menschen aufnehmen, müssen überdies den Vorgaben für bauliche Gestaltung und Mindestanforderungen der NÖ Pflegeheim Verordnung, LGBl. 9200/7, entsprechen.
  4. (4)Absatz 4Mindestanforderungen für Rehabilitationseinrichtung sind:
    • -Strichaufzählung1-Bettzimmer 12 m²,
    • -Strichaufzählung2-Bettzimmer 18 m²,
    • -StrichaufzählungSanitäreinheit bestehend aus Waschtisch, Dusche und WC pro 4 Personen,
    • -StrichaufzählungProjekträume (Werkstätte, Therapieräume),
    • -StrichaufzählungKüche, Wohn- und Essbereich,
    • -StrichaufzählungDienstzimmer mit Schlafmöglichkeit,
    • -StrichaufzählungArztzimmer,
    • -StrichaufzählungBüro,
    • -StrichaufzählungTherapieräume.
§ 5 NÖ WTBV seit 31.12.2024 weggefallen.

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