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(1) Die Buchhaltung hat alle Geschäftsfälle aufzuzeichnen§ 47 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Zu den Aufgaben der Buchhaltung gehören insbesondere:
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(3) Die Buchführung hat von den Kassengeschäften getrennt zu erfolgen, wenn es die personelle Besetzung in der Hoheitsverwaltung zuläßt.
(1) Die Buchhaltung hat alle Geschäftsfälle aufzuzeichnen§ 47 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Zu den Aufgaben der Buchhaltung gehören insbesondere:
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(3) Die Buchführung hat von den Kassengeschäften getrennt zu erfolgen, wenn es die personelle Besetzung in der Hoheitsverwaltung zuläßt.