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(1) Die Verrechnung hat grundsätzlich ungekürzt (brutto) zu erfolgen§ 51 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Absetzungen sind nur dann zulässig, wenn es sich um nicht veranschlagte Rückersätze von Einnahmen und Ausgaben handelt und der Rückersatz im gleichen Haushaltsjahr wie die dazugehörige Einnahme oder Ausgabe erfolgt (bedingt absetzbare Gebarung). Bei Rückersätzen von Abgaben und von Ausgaben für Leistungen für Personal ist die Absetzung ohne zeitliche Beschränkung möglich (unbedingt absetzbare Gebarungen).
(1) Die Verrechnung hat grundsätzlich ungekürzt (brutto) zu erfolgen§ 51 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Absetzungen sind nur dann zulässig, wenn es sich um nicht veranschlagte Rückersätze von Einnahmen und Ausgaben handelt und der Rückersatz im gleichen Haushaltsjahr wie die dazugehörige Einnahme oder Ausgabe erfolgt (bedingt absetzbare Gebarung). Bei Rückersätzen von Abgaben und von Ausgaben für Leistungen für Personal ist die Absetzung ohne zeitliche Beschränkung möglich (unbedingt absetzbare Gebarungen).