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(1) Soweit es die Kassengeschäfte erfordern, können haushaltsmäßige Einnahmen und Ausgaben statt im Sachbuch zunächst in Hilfsaufzeichnungen (Personenkarteien, Hebelisten udgl) verbucht werden§ 61 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Die Abschlußergebnisse dieser Hilfssachbücher sind zumindest monatlich in das Haushaltssachbuch zu übernehmen. In den Hilfsaufzeichnungen ist die ordnungsgemäße Übernahme unter Angabe der Buchungsstellen zu vermerken.
(1) Soweit es die Kassengeschäfte erfordern, können haushaltsmäßige Einnahmen und Ausgaben statt im Sachbuch zunächst in Hilfsaufzeichnungen (Personenkarteien, Hebelisten udgl) verbucht werden§ 61 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Die Abschlußergebnisse dieser Hilfssachbücher sind zumindest monatlich in das Haushaltssachbuch zu übernehmen. In den Hilfsaufzeichnungen ist die ordnungsgemäße Übernahme unter Angabe der Buchungsstellen zu vermerken.