Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(durchlaufenden) Gebarung
Nach Ablauf eines Finanzjahres ist die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung abzuschließen und in einer Anlage zum Rechnungsabschluß nachzuweisen (§ 77 Abs 2 Z 13)§ 76 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.
(durchlaufenden) Gebarung
Nach Ablauf eines Finanzjahres ist die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung abzuschließen und in einer Anlage zum Rechnungsabschluß nachzuweisen (§ 77 Abs 2 Z 13)§ 76 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.