§ 78 GHV 1998 (weggefallen)

Gemeindehaushaltsverordnung 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die in dieser Verordnung enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die zitierte Stammfassung oder die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Rechtsakt, diese einschließend, erhalten haben:

1.

Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr 194/1961; Gesetz BGBl I Nr 70/2013;

2.

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV 1997), BGBl Nr 787/1996; Verordnung BGBl II Nr 118/2007.

§ 78 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2019
Die in dieser Verordnung enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die zitierte Stammfassung oder die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Rechtsakt, diese einschließend, erhalten haben:

1.

Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr 194/1961; Gesetz BGBl I Nr 70/2013;

2.

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV 1997), BGBl Nr 787/1996; Verordnung BGBl II Nr 118/2007.

§ 78 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.

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