§ 3b K-RaumOG (weggefallen)

Kärntner Raumordnungsgesetz - K-ROG

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 3b K-RaumOG

Änderung von Entwicklungsprogrammen

Entwicklungsprogramme sind zu ändern, wenn sich die maßgebliche Rechtslage oder die ursprünglichen Planungsvoraussetzungen geändert haben seit 31.12.2021 weggefallen. § 3a gilt sinngemäß.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.1970 bis 31.12.2021
§ 3b K-RaumOG

Änderung von Entwicklungsprogrammen

Entwicklungsprogramme sind zu ändern, wenn sich die maßgebliche Rechtslage oder die ursprünglichen Planungsvoraussetzungen geändert haben seit 31.12.2021 weggefallen. § 3a gilt sinngemäß.

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