§ 19 Sbg. PKVG

Salzburger Pensionskassenvorsorge-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.9999

6. Abschnitt

 

Schlußbestimmungen

 

Verweisungen auf Bundesgesetze

 

§ 19

 

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesgesetzliche Vorschriften gelten, soweit in den einzelnen Verweisungen nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird, als solche auf die zitierte Stammfassung oder jene Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im folgenden letztzitierten erhalten haben:

1.

Exekutionsordnung (EO), RGBl Nr 79/1896, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl Nr 759/1996;

2.

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl Nr 189/1955, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 79/1997;

3.

Pensionskassengesetz (PKG), BGBl Nr 281/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 64/1997;

4.

Betriebspensionsgesetz (BPG), BGBl Nr 282/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl Nr 754/1996.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.9999

6. Abschnitt

 

Schlußbestimmungen

 

Verweisungen auf Bundesgesetze

 

§ 19

 

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesgesetzliche Vorschriften gelten, soweit in den einzelnen Verweisungen nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird, als solche auf die zitierte Stammfassung oder jene Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im folgenden letztzitierten erhalten haben:

1.

Exekutionsordnung (EO), RGBl Nr 79/1896, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl Nr 759/1996;

2.

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl Nr 189/1955, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 79/1997;

3.

Pensionskassengesetz (PKG), BGBl Nr 281/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 64/1997;

4.

Betriebspensionsgesetz (BPG), BGBl Nr 282/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl Nr 754/1996.

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