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Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt das Gesetz zur Regelung der öffentlichen Sammlungen und sammlungsähnlichen Veranstaltungen (Sammlungsgesetz) vom 5. November 1934, R.G.Bl. I S. 1086, und die Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 14. Dezember 1934, R.G.Bl. I S. 1250, für den Bereich der Stadt Wien außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt das Gesetz zur Regelung der öffentlichen Sammlungen und sammlungsähnlichen Veranstaltungen (Sammlungsgesetz) vom 5. November 1934, R.G.Bl. I S. 1086, und die Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 14. Dezember 1934, R.G.Bl. I S. 1250, für den Bereich der Stadt Wien außer Kraft.