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Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebietes (Wiener Nationalparkverordnung)
StF.: LGBl. Nr. 6/2003
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 sowie 5 Abs. 2 des Wiener Nationalparkgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 37/1996, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 111/2001 wird verordnet:
Anmerkung
Der einen Bestandteil der Verordnung bildende Plan kann aus technischen Gründen nicht in lesbarer Größe reproduziert werden. Diesbezüglich wird auf die Anlage zum Landesgesetzblatt verwiesen.
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebietes (Wiener Nationalparkverordnung)
StF.: LGBl. Nr. 6/2003
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 sowie 5 Abs. 2 des Wiener Nationalparkgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 37/1996, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 111/2001 wird verordnet:
Anmerkung
Der einen Bestandteil der Verordnung bildende Plan kann aus technischen Gründen nicht in lesbarer Größe reproduziert werden. Diesbezüglich wird auf die Anlage zum Landesgesetzblatt verwiesen.