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(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebietes (Wiener Nationalparkverordnung) samt Anlage, LGBl. für Wien Nr. 50/1996, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 1/2002 außer Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebietes (Wiener Nationalparkverordnung) samt Anlage, LGBl. für Wien Nr. 50/1996, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 1/2002 außer Kraft.