§ 7 W-SZ

Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2007 bis 31.12.9999

 Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

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In Kraft vom 01.09.2007 bis 31.12.9999

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