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Einteilung in Zonen
(1) Ein Nationalpark kann in folgende Zonen unterteilt werden:
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(2) Ein in sich geschlossenes Gebiet jener Gemeinden, die Anteil an einem Nationalpark haben, gilt als Nationalparkregion seit 01.04.2019 weggefallen. Unter Bedachtnahme auf die naturräumlichen Zusammenhänge kann die Nationalparkregion in den Verordnungen nach § 1 auf Teile der Gemeinden, die Anteil an einem Nationalpark haben, beschränkt werden.
(3) Eine kartographische Darstellung des Nationalparks samt Grenzen und Zoneneinteilung ist bei den Gemeinden der Nationalparkregion zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
Einteilung in Zonen
(1) Ein Nationalpark kann in folgende Zonen unterteilt werden:
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(2) Ein in sich geschlossenes Gebiet jener Gemeinden, die Anteil an einem Nationalpark haben, gilt als Nationalparkregion seit 01.04.2019 weggefallen. Unter Bedachtnahme auf die naturräumlichen Zusammenhänge kann die Nationalparkregion in den Verordnungen nach § 1 auf Teile der Gemeinden, die Anteil an einem Nationalpark haben, beschränkt werden.
(3) Eine kartographische Darstellung des Nationalparks samt Grenzen und Zoneneinteilung ist bei den Gemeinden der Nationalparkregion zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.