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Untergliederung
(1) Ein Biosphärenpark ist, entsprechend dem Einfluss menschlicher Tätigkeiten, in folgende Zonen zu untergliedern:
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(2) Eine kartographische Darstellung des Biosphärenparks samt Grenzen und Zoneneinteilung ist bei den Gemeinden, die Anteil am Biosphärenpark haben, zur allgemeinen Einsicht aufzulegen seit 01.04.2019 weggefallen.
Untergliederung
(1) Ein Biosphärenpark ist, entsprechend dem Einfluss menschlicher Tätigkeiten, in folgende Zonen zu untergliedern:
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(2) Eine kartographische Darstellung des Biosphärenparks samt Grenzen und Zoneneinteilung ist bei den Gemeinden, die Anteil am Biosphärenpark haben, zur allgemeinen Einsicht aufzulegen seit 01.04.2019 weggefallen.