Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus dem in der MV-Kasse verwalteten Abfertigungsanspruch des oder der (ehemaligen) Bediensteten (§ 2 Abs. 1 , 1a oder 3) zum Ende jenes Monats, zu dem der Anspruch gemäß § 17 fällig geworden ist, einschließlich einer allfälligen Garantieleistung gemäß § 24 BMVG§ 24 BMSVG. Der Abfertigungsanspruch setzt sich aus den in § 3 Z 3 BMVG genannten Betragsteilen zusammen.
Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus dem in der MV-Kasse verwalteten Abfertigungsanspruch des oder der (ehemaligen) Bediensteten (§ 2 Abs. 1 , 1a oder 3) zum Ende jenes Monats, zu dem der Anspruch gemäß § 17 fällig geworden ist, einschließlich einer allfälligen Garantieleistung gemäß § 24 BMVG§ 24 BMSVG. Der Abfertigungsanspruch setzt sich aus den in § 3 Z 3 BMVG genannten Betragsteilen zusammen.