§ 11 K-SG

Kärntner Sammlungsgesetz - K-SG

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1983 bis 31.12.9999

§ 11

 

(1) (Inkrafftreten)

 

(2) (Aufhebung früher geltender Bestimmungen)

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1983 bis 31.12.9999

§ 11

 

(1) (Inkrafftreten)

 

(2) (Aufhebung früher geltender Bestimmungen)

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