§ 4 W-TMV

Wiener Tiermaterialienverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.07.2009 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Beseitigung von tierischen Abfällen, LGBl. für Wien Nr. 11/1997, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.07.2009 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Beseitigung von tierischen Abfällen, LGBl. für Wien Nr. 11/1997, außer Kraft.

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