§ 1 WVG

Wasserversorgungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2021 bis 31.12.9999

oweit in WienDieses Gesetz findet Anwendung auf die Zuleitung und Abgabe von Wasser aus städtischenden öffentlichen Wasserversorgungsanlagen erfolgt, findet dieses Gesetz Anwendungder Stadt Wien im Gemeindegebiet Wien.

Stand vor dem 13.12.2021

In Kraft vom 01.01.2010 bis 13.12.2021

oweit in WienDieses Gesetz findet Anwendung auf die Zuleitung und Abgabe von Wasser aus städtischenden öffentlichen Wasserversorgungsanlagen erfolgt, findet dieses Gesetz Anwendungder Stadt Wien im Gemeindegebiet Wien.

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