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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) AufenthaltsräumeBauliche Anlagen sind gegenin allen ihren Teilen so zu planen und auszuführen, dass sie unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes den AußenlärmAnforderungen an Hygiene, Gesundheit und die Übertragung von im Gebäude entstehenden Schall ausreichend abzuschirmenUmweltschutz entsprechen.
(1) AufenthaltsräumeBauliche Anlagen sind gegenin allen ihren Teilen so zu planen und auszuführen, dass sie unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes den AußenlärmAnforderungen an Hygiene, Gesundheit und die Übertragung von im Gebäude entstehenden Schall ausreichend abzuschirmenUmweltschutz entsprechen.