§ 19 WVAbstG Stimmzettel

Wiener Volksabstimmungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999

Der Stimmzettel ist nach Muster der Anlage 2 herzustellen. Im Falle mehrerer Volksabstimmungen sind Stimmzettel verschiedener Farbe zu verwenden.               ./2

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999

Der Stimmzettel ist nach Muster der Anlage 2 herzustellen. Im Falle mehrerer Volksabstimmungen sind Stimmzettel verschiedener Farbe zu verwenden.               ./2

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