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Das Land hat dafür zu sorgen, dass über die Jugendschutzbestimmungenund die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte informiert werden:
1. | alle Kinder und Jugendlichen zumindest einmal vor dem Ende der allgemeinen Schulpflicht in geeigneter Weise; | |||||||||
2. | die Erziehungsberechtigten dieser Kinder und Jugendlichen bei Elternabenden und durch spezielle Informationsbroschüren. |
Das Land hat dafür zu sorgen, dass über die Jugendschutzbestimmungenund die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte informiert werden:
1. | alle Kinder und Jugendlichen zumindest einmal vor dem Ende der allgemeinen Schulpflicht in geeigneter Weise; | |||||||||
2. | die Erziehungsberechtigten dieser Kinder und Jugendlichen bei Elternabenden und durch spezielle Informationsbroschüren. |