§ 9 Wr. JB-VO Land- und Forstwirtschaft

Wiener Verordnung Jugendlichenbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr. JB-VO Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2018 bis 31.12.9999

Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weiseentfällt; LGBl. Nr. 17/2018 vom 2. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.März 2018

Stand vor dem 02.03.2018

In Kraft vom 12.07.2011 bis 02.03.2018

Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weiseentfällt; LGBl. Nr. 17/2018 vom 2. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.März 2018

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