§ 12 Wr. JB-VO Land- und Forstwirtschaft In-Kraft-Treten

Wiener Verordnung Jugendlichenbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr. JB-VO Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2018 bis 31.12.9999

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tagist in ihrer Stammfassung am 15. Juni 2002 in Kraft getreten.

Stand vor dem 02.03.2018

In Kraft vom 12.07.2011 bis 02.03.2018

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tagist in ihrer Stammfassung am 15. Juni 2002 in Kraft getreten.

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