§ 31 Sbg. AWG (weggefallen)

Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2006 bis 31.12.9999
Entstehen des Gebührenanspruchs

§ 31

Sbg. AWG (1weggefallen) Der Gebührenanspruch auf die Abfallwirtschaftsgebühr und die allfällige Zusatzgebühr entsteht mit dem Beginn jenes Monats, das auf das Entstehen der Verpflichtung zur Teilnahme an der Erfassung durch die Gemeinde (§§ 10, 11, 12 und 14) folgtseit 01.03.2006 weggefallen.

(2) Änderungen in den für die Gebührenberechnung maßgeblichen Umständen werden mit Beginn des darauf folgenden Monats wirksam.

Stand vor dem 28.02.2006

In Kraft vom 01.01.2000 bis 28.02.2006
Entstehen des Gebührenanspruchs

§ 31

Sbg. AWG (1weggefallen) Der Gebührenanspruch auf die Abfallwirtschaftsgebühr und die allfällige Zusatzgebühr entsteht mit dem Beginn jenes Monats, das auf das Entstehen der Verpflichtung zur Teilnahme an der Erfassung durch die Gemeinde (§§ 10, 11, 12 und 14) folgtseit 01.03.2006 weggefallen.

(2) Änderungen in den für die Gebührenberechnung maßgeblichen Umständen werden mit Beginn des darauf folgenden Monats wirksam.

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