Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Sbg. AWG (1weggefallen) Der Gebührenanspruch auf die Abfallwirtschaftsgebühr und die allfällige Zusatzgebühr entsteht mit dem Beginn jenes Monats, das auf das Entstehen der Verpflichtung zur Teilnahme an der Erfassung durch die Gemeinde (§§ 10, 11, 12 und 14) folgtseit 01.03.2006 weggefallen.
(2) Änderungen in den für die Gebührenberechnung maßgeblichen Umständen werden mit Beginn des darauf folgenden Monats wirksam.
Sbg. AWG (1weggefallen) Der Gebührenanspruch auf die Abfallwirtschaftsgebühr und die allfällige Zusatzgebühr entsteht mit dem Beginn jenes Monats, das auf das Entstehen der Verpflichtung zur Teilnahme an der Erfassung durch die Gemeinde (§§ 10, 11, 12 und 14) folgtseit 01.03.2006 weggefallen.
(2) Änderungen in den für die Gebührenberechnung maßgeblichen Umständen werden mit Beginn des darauf folgenden Monats wirksam.