§ 38 Sbg. AWG (weggefallen)

Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2006 bis 31.12.9999
8§ 38 Sbg. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde; Abfallverbände

§ 38

AWG (1weggefallen) Die von der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzes zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichesseit 01.03.2006 weggefallen.

(2) Für die abfallwirtschaftlichen Belange, für die ein Gemeindeverband eingerichtet ist, tritt dieser bei der Vollziehung dieses Gesetzes an die Stelle der Gemeinde.

Stand vor dem 28.02.2006

In Kraft vom 01.07.1999 bis 28.02.2006
8§ 38 Sbg. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde; Abfallverbände

§ 38

AWG (1weggefallen) Die von der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzes zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichesseit 01.03.2006 weggefallen.

(2) Für die abfallwirtschaftlichen Belange, für die ein Gemeindeverband eingerichtet ist, tritt dieser bei der Vollziehung dieses Gesetzes an die Stelle der Gemeinde.

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