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und Übergangsbestimmungen dazu
Sbg. AWG (1weggefallen) Die §§ 23 Abs 3a, 29 Abs 3 und 32 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 27/2000 treten mit 1seit 01.03.2006 weggefallen. Jänner 2000 in Kraft.
(2) § 37 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(3) § 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2002 tritt mit 1. Juni 2002 in Kraft. Das gesetzliche Pfandrecht besteht nur für Gebührenschulden, die nach diesem Zeitpunkt entstehen (§ 31).
und Übergangsbestimmungen dazu
Sbg. AWG (1weggefallen) Die §§ 23 Abs 3a, 29 Abs 3 und 32 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 27/2000 treten mit 1seit 01.03.2006 weggefallen. Jänner 2000 in Kraft.
(2) § 37 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(3) § 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2002 tritt mit 1. Juni 2002 in Kraft. Das gesetzliche Pfandrecht besteht nur für Gebührenschulden, die nach diesem Zeitpunkt entstehen (§ 31).