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(1) Hauptschulen sind je nach den örtlichen Erfordernissen zu führen
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(2) Die Organisationsform gemäß Absentfällt; LGBl. 1 legt nach den örtlichen Gegebenheiten der Stadtschulrat für Wien festNr. Vor der Entscheidung ist das Schulforum und das Kollegium des Stadtschulrates für Wien zu hören und die Zustimmung des Schulerhalters einzuholen18/2019 vom 16. April 2019
(1) Hauptschulen sind je nach den örtlichen Erfordernissen zu führen
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(2) Die Organisationsform gemäß Absentfällt; LGBl. 1 legt nach den örtlichen Gegebenheiten der Stadtschulrat für Wien festNr. Vor der Entscheidung ist das Schulforum und das Kollegium des Stadtschulrates für Wien zu hören und die Zustimmung des Schulerhalters einzuholen18/2019 vom 16. April 2019