§ 12 WrSchG

Wiener Schulgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.09.2018 bis 31.12.9999

Als Sonderformen können Hauptschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung geführt werdenentfällt; LGBl. Diese Hauptschulen haben in ihrer Bezeichnung auf die besondere Art der Ausbildung Bezug zu nehmenfür Wien Nr. 18/2019 vom 16. April 2019

Stand vor dem 02.09.2018

In Kraft vom 01.09.1988 bis 02.09.2018

Als Sonderformen können Hauptschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung geführt werdenentfällt; LGBl. Diese Hauptschulen haben in ihrer Bezeichnung auf die besondere Art der Ausbildung Bezug zu nehmenfür Wien Nr. 18/2019 vom 16. April 2019

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