§ 17 WrSchG Lehrerinnen und Lehrer

Wiener Schulgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.04.2019 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen der §§ 9, 14d und 21 sind unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 16.04.2019

In Kraft vom 03.09.2018 bis 16.04.2019

Die Bestimmungen der §§ 9, 14d und 21 sind unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß anzuwenden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten