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(1) Eine Unterrichtsstunde hat 50 Minuten zu dauernentfällt; LGBl. Wenn es jedoch aus zwingenden Gründen erforderlich ist, kann der Stadtschulrat für Wien die Dauer aller oder einzelner Unterrichtsstunden für einzelne Schulen durch Verordnung mit 45 Minuten festsetzen.
(2) Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden sind Pausen vorzusehenNr. Jede Pause, ausgenommen die Pause nach der zweiten Unterrichtsstunde am Vormittag, dauert 10 Minuten18/2019 vom 16. Nach der zweiten Unterrichtsstunde am Vormittag ist eine Pause von 15 Minuten festzusetzen. Jede Pause am Nachmittag dauert 5 Minuten.April 2019
(1) Eine Unterrichtsstunde hat 50 Minuten zu dauernentfällt; LGBl. Wenn es jedoch aus zwingenden Gründen erforderlich ist, kann der Stadtschulrat für Wien die Dauer aller oder einzelner Unterrichtsstunden für einzelne Schulen durch Verordnung mit 45 Minuten festsetzen.
(2) Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden sind Pausen vorzusehenNr. Jede Pause, ausgenommen die Pause nach der zweiten Unterrichtsstunde am Vormittag, dauert 10 Minuten18/2019 vom 16. Nach der zweiten Unterrichtsstunde am Vormittag ist eine Pause von 15 Minuten festzusetzen. Jede Pause am Nachmittag dauert 5 Minuten.April 2019