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Wird gegen ein gemäß § 65 Abs. 1 Z. 1 litentfällt; LGBl. b bestelltes Mitglied (Ersatzmitglied) des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien wegen eines Verbrechens die Voruntersuchung eingeleitet oder wird ein Vertreter der LehrerschaftNr. 18/2019 vom Dienst suspendiert, so ruht die Mitgliedschaft (Ersatzmitgliedschaft) bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens16. April 2019
Wird gegen ein gemäß § 65 Abs. 1 Z. 1 litentfällt; LGBl. b bestelltes Mitglied (Ersatzmitglied) des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien wegen eines Verbrechens die Voruntersuchung eingeleitet oder wird ein Vertreter der LehrerschaftNr. 18/2019 vom Dienst suspendiert, so ruht die Mitgliedschaft (Ersatzmitgliedschaft) bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens16. April 2019