Bildschirmarbeits-Verordnung - BSAV (BSAV) Fundstelle (weggefallen)

Bildschirmarbeits-Verordnung - BSAV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. September 2001 über die Anforderungen an Bildschirmgeräte und Bildschirmarbeitsplätze sowie über den Schutz der Bediensteten bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeits-Verordnung - BSAV (BSAV)StF: LGBl Nr: 95/2001

Änderung

idF:

LGBl Nr: 71/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 44 des Bediensteten-Schutzgesetzes - BSG, LGBl Nr 103/2000, sowie des § 106 Abs 1 der Salzburger Landarbeitsordnung 1995 - LArbO 1995, LGBl Nr 7/1996, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Fundstelle seit 30.04.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 01.10.2001 bis 30.04.2021
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. September 2001 über die Anforderungen an Bildschirmgeräte und Bildschirmarbeitsplätze sowie über den Schutz der Bediensteten bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeits-Verordnung - BSAV (BSAV)StF: LGBl Nr: 95/2001

Änderung

idF:

LGBl Nr: 71/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 44 des Bediensteten-Schutzgesetzes - BSG, LGBl Nr 103/2000, sowie des § 106 Abs 1 der Salzburger Landarbeitsordnung 1995 - LArbO 1995, LGBl Nr 7/1996, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Fundstelle seit 30.04.2021 weggefallen.

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