§ 8 BSAV (weggefallen)

Bildschirmarbeits-Verordnung - BSAV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
3§ 8 BSAV seit 30.04.2021 weggefallen. Abschnitt

Bildschirmarbeit

Ermittlung und Beurteilung

§ 8

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinn des § 41 Abs 1 BSG ist zunächst festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinn des § 1 Abs 2 vorliegt.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 01.10.2001 bis 30.04.2021
3§ 8 BSAV seit 30.04.2021 weggefallen. Abschnitt

Bildschirmarbeit

Ermittlung und Beurteilung

§ 8

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinn des § 41 Abs 1 BSG ist zunächst festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinn des § 1 Abs 2 vorliegt.

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