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4§ 12 BSAV seit 30.04.2021 weggefallen. Abschnitt
Schutz der Dienstnehmer in der
Land- und Forstwirtschaft
Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Bildschirmarbeitsplätze und Bildschirmarbeit, die von Dienstnehmern einschließlich der familieneigenen Dienstnehmer bei der Ausübung ihres Berufs in ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb benützt werden bzw geleistet wird.
4§ 12 BSAV seit 30.04.2021 weggefallen. Abschnitt
Schutz der Dienstnehmer in der
Land- und Forstwirtschaft
Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Bildschirmarbeitsplätze und Bildschirmarbeit, die von Dienstnehmern einschließlich der familieneigenen Dienstnehmer bei der Ausübung ihres Berufs in ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb benützt werden bzw geleistet wird.