§ 14 BSAV (weggefallen)

Bildschirmarbeits-Verordnung - BSAV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten

§ 14

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

(2) Die §§ 12 und 13 in der Fassung der Verordnung LGBl 71/2002§ 14 BSAV treten mit 17seit 30.04.2021 weggefallen. August 2002 in Kraft.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 17.08.2002 bis 30.04.2021
5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten

§ 14

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

(2) Die §§ 12 und 13 in der Fassung der Verordnung LGBl 71/2002§ 14 BSAV treten mit 17seit 30.04.2021 weggefallen. August 2002 in Kraft.

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