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Von der Eigenvermögensgebarung ("Regiegebarung") der Landwirtschaftskammer ist die Gebarung mit den vom Bund und vom Land zu Förderungszwecken zur Verfügung gestellten Geldern ("Dotationsgebarung") streng zu trennen.
Von der Eigenvermögensgebarung ("Regiegebarung") der Landwirtschaftskammer ist die Gebarung mit den vom Bund und vom Land zu Förderungszwecken zur Verfügung gestellten Geldern ("Dotationsgebarung") streng zu trennen.