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Es treten in Kraft:
1. | § 2 Abs. 1 lit. c am l. April 1992; | |||||||||
2. | § 4 Abs. 1 lit. a, b und d hinsichtlich der Ärzte am Institut für Physikalische Medizin am l. September 1992; | |||||||||
3. | § l Abs. 2 letzter Satz am l. Jänner 1993; | |||||||||
4. | die übrigen Bestimmungen am l. Jänner 1992. |
Es treten in Kraft:
1. | § 2 Abs. 1 lit. c am l. April 1992; | |||||||||
2. | § 4 Abs. 1 lit. a, b und d hinsichtlich der Ärzte am Institut für Physikalische Medizin am l. September 1992; | |||||||||
3. | § l Abs. 2 letzter Satz am l. Jänner 1993; | |||||||||
4. | die übrigen Bestimmungen am l. Jänner 1992. |