§ 11 K-LSchG (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Die Zahl der Schüler in einer Berufs- oder Fachschule soll 25 betragen und darf 36 nicht überschreiten§ 11 K-LSchG seit 31.08.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.08.2023
Die Zahl der Schüler in einer Berufs- oder Fachschule soll 25 betragen und darf 36 nicht überschreiten§ 11 K-LSchG seit 31.08.2023 weggefallen.

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